Verwaltung

ZUVERLÄSSIGE VERWALTUNG unter Beachtung von:

  • Einhaltung sämtlicher Gesetze und Vorschriften nach dem WEG Gesetz lt. WEG Reform vom 01.12.2020
  • Verwaltervertrag
  • Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung


EINSATZ MODERNER EDV UND KOMUNIKATIONSMITTEL

KOOPERATIVE ZUSAMMENARBEIT

  • Mit Eigentümer / Verwaltungsbeirat
  • umfassender Informationsaustausch

Zertifizierter Wohnungsverwalter gemäß §§ 26a Wohnungseigentümsgesetz

 

Zulassung als Wohnimmobilienverwalter nach §§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO durch die zuständige IHK München


ABSICHERUNG DURCH BERUFSSCHADENHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Laut §§ 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO

STÄNDIGE ERREICHBARKEIT MIT RÜCKRUFSERVICE

KOSTENOPTIMIERUNG bei z.B.:

  • Versicherungen
  • Instandhaltungsmaßnahmen
  • Einholung von mindesten drei Angeboten


EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

  • eigene Moderation
  • und Präsentation


REGELMÄSSIGE FORTBILDUNG

  • Einsatz moderner Informationsmedien