Übersichtliche Jahresabrechnung
Erstellung der jährlichen Hausgeldabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung für das geltende Wirtschaftsjahr in Verbindung mit dem dazugehörigen Wirtschaftsplan für das folgende
Wirtschaftsjahr, sowie dem Vermögensbericht.
Aufstellung der Abrechnung über die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten auf den einzelnen Eigentümer.
Prüfung der Abrechnung durch den Verwaltungsbeirat. Selbstverständlich können alle Unterlagen von jedem Eigentümer nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Aussagekräftiger Wirtschaftsplan
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 28WEG nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten übersichtlich gegliedert.
Verwaltungsbeirat
Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat und Abhaltung von regelmäßigen Verwaltungsbeiratssitzungen z. B. Besprechung der eingeholten Angebote.
Vermögensverwaltung und Zahlungsverkehr
Betreuung und Überwachung der Treuhandkonten aufgeteilt in Kontokorrent und Sparkonten. Einzug des Hausgeldes mit Rücklagenbildung über das SEPA- Lastschriften- Mandat oder durch einen
Dauerauftrag der jeweiligen Eigentümer (wie gewünscht). Zahlungsverkehr über Online- Banking. Ausnutzung der Zahlungsfristen mit Skontierung der Rechnungen.
Buchführung
Jeder Eigentümer bekommt eine getrennte Abrechnung aufgeschlüsselt auf die einzelnen Abrechnungen nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetztes. Die Kosten werden nach dem Schlüssel von
Sonder-, und Teileigentum ordnungsgerecht getrennt und unterstützend mit EDV berechnet und verwaltet. Zinsen, Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag werden ebenfalls für den einzelnen
Wohnungseigentümer berechnet. Sowie die Erstellung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs.1 Satz 1 Nr.2 EStG, nach § 35a Abs.2 Satz 1.
1.Halbsatz EStG und nach § 35a Abs.2 Satz EStG Steuergesetz.
EU- Datenschutz- Grundverordnung DSGVO
Die Hausverwaltung Bingold W. M. F. wird Ihre Daten nach den neuesten Richtlinien der EU Datenschutz- Grundverordnung DSGVO verwalten. Nach Beendigung der Verwaltertätigkeit wird die
Hausverwaltung Bingold W. F. M. Ihre Daten nach den gesetzlichen vorgegebenen Aufbewahrungsfristen wieder löschen.