Juristische Verwaltung

Vertragswesen
Prüfung und Abschluss von Verträgen aller Art (Versicherungsverträge, Kundendienstverträge, Wartungsverträge, etc.) werden gemäß dem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung oder mit Absprache des Verwaltungsbeirates abgeschlossen.

Klageverfahren
Wenn notwendig wird ein Klageverfahren bei Rückständen des Wohngeldes oder anderen Sachlagen die das Gemeinwohl der Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen, eingeleitet.

Hinzuziehung eines juristischen Beistandes
Wenn erforderlich wird die Hausverwaltung in Absprache der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt oder/ und Sachverständigen, der die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft juristisch und gerichtlich vertritt, hinzufügen.